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Liebe Mitglieder, liebe Interessierte, der Monat Juli ist rum und Ihr habt fleißig mit uns für das Klima geradelt. Fast 40.000 km hat das Team "ADFC München" im vergangenen Monat zusammengebracht. Danke an Euch und Glückwunsch. Das ist einmal um die Welt. Mehr Neues gibt es in den folgenden Zeilen. Feedback, Anregungen und Artikel könnt Ihr gerne direkt an uns senden. Wir sind dankbar für jeden Beitrag (newsletter(..at..)adfc-muenchen.de). Der nächste Newsletter erscheint voraussichtlich am 9. Oktober, wir machen eine kleine Radlsommerpause.
Helfende Hände für ADFC-Stand auf dem Streetlife-Festival am 10./11.9.2016 gesucht! Du würdest gerne mal bei uns für ein paar Stunden mit anpacken? Dann freuen wir uns sehr über Deine Unterstützung bei Veranstaltungen, auf denen sich der ADFC präsentiert. Du kannst unseren Infostand-Aktiven beim Ein- und Ausladen und beim Auf- und Abbau unseres Pavillons, von Tischen und Infomaterial helfen und sie auch bei der Standarbeit unterstützen. Nächste Gelegenheit ist das Streetlife Festival am 10. und 11. September 2016. Wenn Du Zeit und Lust hast einen Streetlifebummel mit einem Einsatz beim ADFC zu verbinden, trage Dich doch einfach für eine oder mehrere Schichten in diese Doodle-Liste ein: http://doodle.com/poll/yh93u77q566awz9d Bei Fragen kannst Du Dich gerne an Susanne unter susanne.loderbauer(..at..)adfc-muenchen.de oder Mitarbeit AG Verkehr Lkr.Süd Mit dem Fahrrad leidenschaftlich unterwegs im Münchner Süden? Vieles ist dort wunderschön – manches könnte noch ein wenig besser werden. Unsere sehr engagierte AG Verkehr Landkreis Süd würde sich über Deine Mitarbeit freuen. Dich erwarten interessante Informationen und spannende Themen und die Möglichkeit Deine radlerische Heimat mitzugestalten. Vielleicht bist Du ja dabei beim nächsten Treffen am 18.8. ab 18.30 im Restaurant "Weißbräu" in Oberhaching (Deisenhofen) dabei? Für Pullach, Schäftlarn und Bayerbrunn versuchen wir, eine Gruppe zu gründen. Informationen bekommst du auch von hartmut.schueler(..at..)adfc-muenchen.de
Zwei Touren suchen noch Teilnehmer... Letzte Chance für die Saison 2016!
Subjektive und objektive Sicherheit oder warum bei breiteren Strassen enger überholt wird Unlängst auf der Hackerbrücke unterwegs überholte mich eine Autofahrerin mit etwa 50 cm Abstand, sodass ich richtig zusammenfuhr. Kurz darauf musste sie im Stau stehen bleiben, sodass ich die Gelegenheit hatte, sie auf das regelwidrige Überholmanöver anzusprechen. Ob ich den träume, „da müßte ich ja auf die andere Fahrbahn wechseln, was bei Gegenverkehr ja gar nicht geht“, war die lakonische Antwort, als ich sie auf den erforderlichen Seitenabstand von mindestens 1,50 m ansprach. Damit hat die Frau auch schon die Problematik ausgesprochen. Denn bei einer Fahrbanbreite von 3,50 m ist es gerade noch möglich eine ca. 1,00 m breiten Radfahrer mit einem etwa 2,00 m breiten Auto so zu überholen, dass man noch etwas Abstand hat und nicht auf die Gegenspur muss, zumal wenn Gegenverkehr ist. Die Straßenverkehrsordnung ist leider in diesem Punkt sehr vage, da sie nur von einem „ausreichenden Abstand“ spricht. Gerichte haben das in vielen Urteilen ebenso wie das Bundesverkehrsministerium aber sehr genau präzisiert. Sie sprechen von einen ausreichenden Abstand je nach Art des überholenden Fahrzeugs und nach gefahrener Geschwindigkeit. Je größer, schwerer und schneller die Fahrzeuge sind, ist dort von Abständen ab 1,50 m und bis zu 2,00 m die Rede. Ganz im Gegensatz dazu sehen viele Autofahrer nur die Notwendigkeit irgendwie Radfahrer zu überholen und sehen vor allem nicht die subjektive Wirkung, wenn ein PKW oder gar LKW eine Radfahrer überholt, da sie oft nur die Perspektive aus der Windschutzscheibe kennen, wie sie selbst überholt werden. Da ist aber ein riesiger Unterschied, da für einen Radfahrer von hinten kommende Fahrzeuge bedrohlich empfunden werden und subjektiv äußerst unangenehm sind und das umso mehr, je geringer der Abstand ist.
Und hier kommt dann die Breite der Fahrbahn ins Spiel. Ist die Fahrbahn schmal, ist es klar, dass man die Fahrbahn wechseln muss, wenn man überholt. Und dann ist es den meisten auch einsichtig und wenig hinderlich eher einen größeren Bogen um den Radler herum zu machen. Dem Gegenverkehr ist ein Überholen erst gar nicht möglich, das bei bis 3,00 m Fahrbahnbreite der Abstand auf Null schrumpfen würde (immer vorausgesetzt Radler etwa 1,00 m und Auto etwa 2,00 m). Bei Breiten über 3,00 m aber kann sich ein Autofahrer mit etwas Abstand „durchmogeln“ auch wenn er nicht die notwendigen 1,50 m Abstand einhält. Auch wenn objektiv beim normalen oder auch knappen Überholen eher wenig Unfälle passieren, ist das knappe Überholen doch für viele Radfahrer subjektiv sehr unangenehm und bedrohlich. Dies geht sogar so weit, dass manche Radfahrer auf den Gehweg ausweichen, was natürlich auch nicht erlaubt ist und Fußgänger belästigen und gefährden kann. Oder aber man empfindet das Fahren auf der Straße so unangenehm, dass man das Radfahren überhaupt unterlässt. Auch das Radfahren möglichst weit rechts am Straßenrand wird von manchen Radfahrern praktiziert, leistet aber dem „Durchmogeln“ noch mehr Vorschub und gefährdet den Radfahrer noch mehr z. B. beim knappen Vorbeifahren an geparkten Autos. Türen von Autos können sich bis zu 1,50 m öffnen. Ein Abstand von mindestens 1,00 m ist hier mehr als geboten und von der STVO auch vorgesehen. Am meisten bewährt hat sich das Fahren in der Spur, die der rechte Reifen eines auf dieser Straße fahrendes KFZ hinterlassen würde.
Unser neues Inforadl heißt Jule Endlich ist es so weit und unser Infolastenrad ist einsatzbereit. Die erste Probefahrt gab es schon zur Radlnacht, doch jetzt ist sie beklebt und hat einen Namen bekommen...Jule. Wir sehen uns demnächst am Inforadl.
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