Vorsicht bei Alkohol am Lenker: So kommen Radler vom Oktoberfest sicher heim

Aktuelles ADFC Pressemitteilung

Ein paar Maß zu viel auf dem Oktoberfest und dann mit dem Rad in Schlangenlinien nach Hause. Darf man das? Eindeutig Nein. Doch welche Promillegrenze gilt für Radfahrer und vor allem: Welche Strafen können drohen? Und was gilt auf dem E-Bike beziehungsweise Pedelec? Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) München gibt Tipps, wie Radler sicher von der Wiesn oder After-Wiesn-Party nach Hause kommen.



Mit der Rikscha vom Oktoberfest nach Hause: Dann darf's für die Fahrgäste auch ein Sekt oder Bier mehr sein. Foto: Lederhosen-Express

München, 20.09.2018 – Sich nach einem Abend mit reichlich Bier, Wein oder Cocktails noch aufs Rad schwingen und heimfahren? Das geht schließlich schnell und kostet nichts. Doch vielen Radfahrenden sind die Konsequenzen nicht klar, die Alkohol am Lenker mit sich bringen kann. Wer betrunken Rad fährt, gefährdet nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert Strafverfahren, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und Entzug der Fahrerlaubnis. Sogar die weitere Benutzung von Fahrrädern kann untersagt werden. Finanziell deutlich schwerwiegender als etwaige Strafen bei einem Unfall ist jedoch der drohende Ausfall der eigenen Haftpflichtversicherung. Gegnerische Unfallschäden, Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.

Welche Promillegrenze gilt für Radler?
Eine Promillegrenze gibt es auch für Radfahrer. Das absolute Fahrverbot liegt mit 1,6 Promille zwar deutlich über der erlaubten Grenze für Autofahrer mit 0,5. Aber: Wer alkoholbedingt auffällig fährt, geltende Verkehrsregeln nicht einhält, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar einen Unfall verursacht, kann bereits ab 0,3 Promille belangt werden. Ihm droht eine Strafanzeige. Das Gericht entscheidet dann, welche Konsequenzen der Radler zu tragen hat.
Auch wenn von Radfahrenden eine weit geringere Gefahr ausgeht als von Autos, setzt sich der ADFC dafür ein, einen zusätzlichen Alkohol-Grenzwert von 1,1 Promille einzuführen, bei dem – wenn noch keine sichtbaren Ausfallerscheinungen auftreten – erstmal ein Bußgeld verhängt werden kann. „Wer mehr als ein Promille Alkohol im Blut hat, kann nicht mehr sicher Radfahren – und auch nicht mehr einsehen, dass das Fahrrad besser stehen bleiben sollte. Die Risikobereitschaft nimmt zu, das Unfallrisiko steigt und Unfälle können schwerere Folgen haben“, erklärt Andreas Groh, stellvertretender Vorsitzender des ADFC München.

Was passiert bei absoluter Fahruntüchtigkeit?
Wer auf dem Rad mit einem Alkoholpegel von 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, gilt als absolut fahruntüchtig. Die Folgen: Drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, eine empfindliche Geldstrafe, gestaffelt nach Einkommen, und die Anordnung einer MPU, im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt. Dabei muss der Betroffene nachweisen, dass er geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Nur wer den Test besteht, bekommt seine Fahrerlaubnis wieder. Das Verfahren kostet mehrere Hundert Euro und nur jeder Zweite besteht auf Anhieb. Darüber hinaus kann ein betrunkener Radler sogar mit einem Fahrradverbot belegt werden.

Was gilt bei Pedelecs und E-Bikes?
Für das Strafmaß beim alkoholisierten Radeln mit Motorunterstützung kommt es ganz auf die Leistung des Rades an. Bei Pedelecs (oft ebenfalls E-Bikes genannt), deren Motor den Radler nur bis 25 km/h beim Fahren unterstützt, gelten dieselben Regeln wie bei normalen Fahrrädern. Für schnellere E-Bikes sowie S-Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis zu 45 km/h gelten dagegen die gleichen Gesetze wie für Kraftfahrzeuge: Wer 0,5 Promille oder mehr im Blut hat, muss mit bis zu 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer mit mehr als 1,1 Promille am Lenker unterwegs ist, begeht eine Straftat. Daher sollte man sein Bike besser stehen lassen, denn es drohen eine Freiheits- oder Geldstrafe. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg sowie ein Führerscheinentzug von bis zu sechs Monaten.

Tipps des ADFC zum sicheren Heimkommen

Damit es gar nicht durch einen Alkohol herbeigeführten Unfall kommen kann, rät der ADFC: Solange Alkohol mit im Spiel ist, lieber Hände weg vom Lenker. Und auch nüchterne Radler sollten in der Wiesnzeit vorsichtig fahren.

Fahrbahn statt Radweg
Während des Oktoberfestes sind die Radwege entlang des Festgeländes gesperrt und dürfen nur von Fußgängern genutzt werden. Eine Ausnahme bildet die Hans-Fischer-Straße. Radfahrende können in dieser Zeit auf der Fahrbahn des Bavariarings und der Theresienhöhe fahren, diese Straßenzüge sind für den Autoverkehr weitgehend gesperrt. Zudem werden an den Eingängen rund um die Theresienwiese zusätzliche Radabstellplätze geschaffen.

Vorsicht Besucherandrang
Torkelnde Fußgänger, Taxigäste, die die Autotür unverhofft öffnen und Menschengedränge auf dem Weg von und zur U-Bahn: Manchmal ist auch ein Umweg durch weniger frequentierte Straßen sinnvoll, um schneller und sicherer voranzukommen.

Zu zweit auf dem Radl?
Freunde finden auch auf der Stange und dem Gepäckträger noch Platz? Das ist nicht erlaubt. Es sei denn, das Rad verfügt über eine Sonderausstattung mit verlängertem Gepäckträger für erwachsene Mitfahrer. Sonst ist die Mitnahme von weiteren Personen nur für Kinder bis sieben Jahre gestattet. Und auch nur dann, wenn eine passende Transportmöglichkeit wie ein Kinderanhänger oder Kindersitz angebracht ist.

Mit dem ADFC-zertifizierten Radltaxi fahren
Wer sich mit der Rikscha zum Club oder nach Hause kutschieren lässt, hat Spaß und ist auch angeheitert auf der sicheren Seite. Und jede Rikscha ist einzigartig. Bunt geschmückt, hell erleuchtet oder mit Partysound durch die Stadt: Rikschas sind die schöneren und umweltfreundlicheren Taxis. Sie sind während der Wiesn an vielen Orten rund um das Festgelände zu finden: an der Schwanthalerstraße und Pettenkoferstraße, am Bavariaring, St.-Pauls-Platz und Esperantoplatz sowie an der Kobellstraße und Martin-Greif-Straße. Wer bei einem Rikschafahrer einsteigt, der das Prüfsiegel des ADFC München hat, kann sich zudem auf eine faire und sichere Fahrt verlassen. Die zertifizierten Radl-Chauffeure fahren u.a. mit TÜV-geprüften Gefährten, verhalten sich korrekt im Straßenverkehr und gegenüber den Gästen, haben ein Preisschild mit den Fahrtkosten-Infos und handeln den Preis für ihre Routen grundsätzlich vor der Fahrt aus. So kommt man auch in der Wiesnzeit zuverlässig, bequem und vergnügt ans Ziel.

Hinweis für Redaktionen: Bildmaterial finden Sie im Anhang. Nutzung nur im Zusammenhang mit dem ADFC, Bildhinweis „Foto: ADFC/Lederhosen-Express“

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